Peinlich für die Initiatoren: Bürgerbegehren zum Thema Abwasser rechtlich nicht zulässig!

Alle Punkte des Bürgerbegehrens sind objektiv falsch dargestellt und damit unzulässig! Dies wurde inzwischen von zwei namhaften Anwaltskanzleien bestätigt. Eine dicke Blamage für die Initiatoren, die von UWG und BfS unterstützt wurden. Die Unterzeichner der Unterschriftslisten hatten sich auf die Rechtmäßigkeit der Formulierung des Begehrens verlassen, wurden aber damit offensichtlich in die Irre geführt.

Die umfassende Thematik wurde auf wenige plakative Thesen beschränkt. Zudem mit Auslassungen und unrichtigen Darstellungen argumentiert. Hiermit wurde den Unterzeichnern der Eindruck vermittelt, es handele sich um einen simplen Sachverhalt.

Die Grünen unterstützen seit jeher das Recht, Entscheidungen des Rates durch Bürgerbegehren nochmal in Frage zu stellen. Wir gehen jedoch davon aus, dass man sich mit dem Sachverhalt und den Hintergründen einer Ratsentscheidung gründlich auseinandersetzt.

 

Zugegeben: Ein komplexes Thema. Die Stadtverwaltung hat hierzu ein verständliches Info-Blatt erstellt (klick)

Die Ratsfraktionen (außer BfS) und die Verwaltung haben sich seit August 2016 mit dem Thema befasst und in 4 Sitzungen der „Arbeitsgruppe Abwasser“, immer nach gründlicher Abwägung eventueller Risiken und Chancen, zum Vertragsentwurf mit dem Ruhrverband beigetragen.

Unser Anliegen: Gebührenstabilität und Wegfall unabsehbarer Haftungsrisiken durch Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht. Steigende abwasserrechtliche gesetzliche bzw. Umweltauflagen können durch überregional tätige Abwasserspezialisten besser koordiniert und eingehalten werden. Somit Vorteile für Stadt und Ruhrverband.

Wir haben in vielen Stunden gemeinsam und sorgfältig alle Chancen und Risiken abgewogen. Selbst kleinste Bedenken wurden vertraglich eingearbeitet und damit beseitigt. Der Ruhrverband, bisher zuverlässiger öffentlich-rechtlicher Partner, dem bereits seit Jahren die technische Betriebsführung obliegt, übernimmt jetzt alle weiteren Pflichten und die umfangreiche Haftung. Arbeitsplätze verbleiben wie bisher. Schmallenberg behält bei Gebühren und  Baumaßnahmen weiter „das Heft in der Hand“ und bleibt Eigentümerin des Kanalnetzes.

Aber hier nochmal ausführlich:

Warum eine Übertragung an den Ruhrverband?

  • Der Ruhrverband ist eine öffentliche Körperschaft und kein Privatunternehmen und bereits für die Klärung des Abwassers zuständig.
  • Mit Übertragung der Abwasserbeseitigung kann die gesamte Abwasserentsorgung auf hohem Niveau gesichert werden.
  • Der Ruhrverband trägt nach Übertragung die Verantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung und damit auch alle Risiken.
  • Der einheitliche Betrieb ermöglicht Kostenvorteile, die zu günstigen und stabilen Gebühren beitragen.  Mindestens für fünf Jahre bleiben die Gebühren unverändert.
  • Die Personalplanung kann  in Bezug auf Arbeitssicherheit, Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, Bereitschaftsdienst, Aus- und Fortbildung, Wissenstransfer etc. effizienter gestaltet werden.

Was ändert sich dadurch für die Bürger und die Stadt?

  • Für die Bürger ändert sich nichts, sie nutzen die Anlagen unverändert. Niemand verliert etwas.
  • Es handelt sich nicht um einen Verkauf.
  • Die Stadt bleibt  juristische Eigentümerin des Kanalnetzes, der Ruhrverband erhält lediglich ein Nutzungsrecht.
  • Die Stadt behält Einfluss auf Gebühren und Baumaßnahmen.

Ist die Ausgleichszahlung angemessen?

  • Der Ruhrverband leistet eine faire Ausgleichszahlung in Höhe des Buchwertes.
  • Für die Stadt tritt kein Vermögensverlust ein.
  • Die in die Gebühren einfließenden Abschreibungen bleiben zum Vorteil der Bürger unverändert niedrig.

Was passiert mit dem Geld?

  • Aus den ehemaligen Stadtwerken resultierende Darlehen werden in Höhe von € 5,3 Mio. weitgehend zurückgeführt.
  • Zudem fließt ein Betrag von rd. € 20,6 Mio. in die Stadtkasse und steht für andere Zwecke, zum Beispiel für Investitionen zur Verfügung.
  • Über die Verwendung des Geldes entscheidet die Stadtvertretung.

Wie wurde der Beschluss vorbereitet und gefasst?

  • Eine Arbeitsgruppe aller Fraktionen (Ausnahme: BfS) hat Bürgermeister und Verwaltung bei der Vorbereitung der Vorlage und der Vertragsunterlagen begleitet.
  • So konnten alle Fraktionen (Ausnahme: BfS) ihre offenen Fragen bereits im Vorfeld einbringen.
  • In mehreren Rats- und Ausschusssitzungen war die geplante Übertragung Gegenstand der öffentlichen Tagesordnung.
  • Vor der Ratsentscheidung gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle Schmallenberg.
  • Die Beschlussfassung im Rat erfolgte mit großer Mehrheit von CDU, SPD und GRÜNEN.

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