GRÜNE Forderungen zu „extrem“ für CDU, SPD, UWG und BfS?

Aus den Reihen der Mehrheit im Schmallenberger Stadtrat wird uns immer wieder unterstellt, dass unsere Forderungen zu „extrem“ sind. Dies wurde in der letzten Ratssitzung sogar offen ausgesprochen.

So solle der letzte Antrag der GRÜNEN laut eines CDU-Ratsmitgliedes „vom Tisch gewischt werden“ weil die Forderung zur „Herstellung der Verfassungskonformität“ nicht Aufgabe des Klimabeirates einer Kommune sei.

Wir hatten darin beantragt, dass der örtliche Klimabeirat lokale Klimaschutzziele, einen Weg zur Erreichung dieser Ziele und konkrete Maßnahmenpakete für Schmallenberg erarbeiten solle. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich festgestellt, dass Emissionsminderungslasten nicht unbestimmt in die Zukunft verschoben werden dürfen.

Der Schmallenberger „Klimabeirat“ ist wie folgt besetzt: 1 Techn. Beigeordneter, 5 Politiker CDU, 1 SPD, 1 UWG, 1 BfS, 1 PARTEI, 1 GRÜNE und tagt nicht-öffentlich!

Wir sind überzeugt, dass auch die Stadt Schmallenberg durch das Urteil angehalten ist, ihren Teil der Klima-Verantwortung zu übernehmen und zukünftige Generationen zu schützen. Bisher hat der Klimabeirat nicht einmal ein Konzept für Ziele und Themen erarbeitet. Obwohl wir die Notwendigkeit immer wieder anmahnten.

Aktuell haben wir Anträge eingebracht, um Grundsatzentscheidungen zu treffen, städtische Gebäude bei Sanierungen mit alternativen Heizsystemen mit möglichst geringen CO2-Emissionen auszustatten. Auch soll der städtische Fuhrpark bei Ersatzbeschaffungen und Erweiterungen nach Möglichkeit  CO2-freie oder –arme Antriebe bevorzugen.

Die Dringlichkeit eines weiteren Großraumparkplatzes stellen wir in Frage. Nicht nur wegen des weiteren Flächenverbrauchs, der gerade im Hinblick auf die derzeitigen Katastrophen grundsätzlich bedenklich ist. Die Forderung, diese Flächen dann zumindest mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen, wurde von der großen Mehrheit des Rates (CDU, UWG, BfS, SPD) abgelehnt. Hier scheint selbst die entsprechende Empfehlung der CDU/FDP Landesregierung zu extrem zu sein.

Immerhin scheint sich hinsichtlich der Installation von PV-Anlagen etwas zu tun. Unsere jahrelange Forderung, hier aktiv zu werden und z.B. die Gestaltungssatzungen zu überarbeiten, die solche Anlagen ausschließen, wird nun langsam übernommen. Wenn auch auf zusätzlichen Druck der Bezirksregierung.

Nachfolgend einige „extreme“ Anträge der GRÜNEN:

Schmallenberg, 31.05.2021
Betr.: Antrag zur Beauftragung des Energie- und Klimabeirates mit Aufgaben zur Herstellung der Verfassungskonformität

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadtvertretung möge den Energie- und Klimabeirat mit folgenden Aufgaben beauftragen: 

Erarbeitung von lokalen Klimaschutzzielen für die Stadt Schmallenberg die mindestens den Treibhausgasreduktionen der Bundesregierung gemäß Klimaschutzgesetz 2021 entsprechen (Reduktion bis 2030 um 65% gegenüber 1990 und Klimaneutralität bis 2045). 

Erarbeitung des Absenkpfades zur Erreichung dieser Ziele für die Sektoren Elektrizität, Wärme, und Verkehr, sowie jährliche Überprüfung hinsichtlich der Zielerreichung. 

Erarbeitung von Maßnahmenpaketen für die vorgenannten Sektoren die diese Zielerreichung ermöglichen. 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz 2011 – 2018 aus dem Juni 2020 als Grundlage dienen und entsprechend fortgeschrieben werden. Vorhandene Angebote von externen Fachleuten z.B. der Energieagentur NRW sollten hierfür in Anspruch genommen werden.

Um die Erreichung dieser Ziele überhaupt noch zu ermöglichen, ist es erforderlich die vorgenannten Punkte bis spätestens zum Ende des Jahres 2021 zu verabschieden und die Maßnahmen anschließend umgehend anzugehen. 

Begründung: 

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit seinem Beschluss vom 24. März festgestellt, dass die bis zum Jahr 2030 zulässigen Emissionsmengen gemäß Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 mit Grundrechten unvereinbar sind, da die weiteren Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 fehlen. Es ist demnach verfassungswidrig, dass Emissionsminderungslasten unbestimmt in die Zukunft verschoben werden, um das Ziel gemäß Pariser Klimaabkommen, die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, zu erreichen.

Junge Menschen und zukünftige Generationen werden durch die Nicht-Definition von Emissionsminderungenpfaden und damit der Verschiebung der Problematik in die Zukunft in Ihren Freiheitsrechten verletzt, weil zukünftig dann nahezu jede Freiheit von den zukünftigen Emissionsminderungspflichten betroffen sein wird.

Die Energiewende und der Weg zu Klimaneutralität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht vom Bund verordnet werden kann, sondern vor allem dezentral vor Ort in den Ländern und Kommunen umgesetzt werden muss.

Wir sind deshalb auch als Stadt Schmallenberg durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu angehalten, unseren Teil der Verantwortung zu übernehmen, um die Freiheitsrechte der jungen Menschen und zukünftiger Generationen zu schützen und dem Grundgesetz zu entsprechen.

Neben der beschriebenen gesetzlichen und auch ethischen Verpflichtung ergeben sich durch einen konsequenten Klimaschutz in Schmallenberg zahlreiche Vorteile, die bereits in den vorangegangenen Anträgen beschrieben sind und hier nur stichpunktartig wiederholt werden:

  • Kein Abfluss von Finanzkraft aus der Region durch immer weiter steigende CO2-Preise
  • Vermeidung von zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushaltes durch steigende Energiekosten
  • Steigende regionale Wertschöpfung durch den Einsatz von erneuerbaren Energien, dadurch Erhalt / Ausbau von Arbeitsplätzen etc.
  • durch Bürgerenergieprojekte kann die lokale Infrastruktur, soziale Projekte, Kultur etc. finanziell unterstützt werden
  • Unabhängigkeit von z.T. willkürlichen und volatilen Energiemärkten
  • Tourismusförderung durch Nachhaltigkeit
  • Steigerung der Standortattraktivität, dadurch ergeben sich Wettbewerbsvorteile gegenüber weniger ambitionierten Kommunen
  • u.v.m.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 kann detailliert hier nachgelesen werden:

Bundesverfassungsgericht – Presse – Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

 

Schmallenberg, 26. April 2021

Betr.: Antrag für die bevorzugte Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch im Hinblick auf die Teilnahme an der Klimakampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ möge die Stadtvertretung folgende Grundsatzentscheidung treffen: 

„Der städtische Fuhrpark soll ab sofort sukzessive auf alternative Antriebe zur Vermeidung von lokalen CO2-Emissionen umgestellt werden. Bei anstehenden Ersatzanschaffungen und Erweiterungen des Fuhrparks sind Fahrzeuge und Geräte mit Elektroantrieben oder anderen CO2-freien/-armen Antrieben gegenüber Diesel- oder Benzinfahrzeugen und Geräten zu bevorzugen, sofern ein Angebot am Markt vorhanden ist, welches die technischen Anforderungen an Leistung, Reichweite und Betriebsdauer erfüllt.“ Möglichen längeren Lieferzeiten bei Fahrzeugen und Geräten mit alternativen Antrieben ist durch eine vorausschauende, längerfristige Planung Rechnung zu tragen. 

Begründung: 

  • Jede Kommune sollte Ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Kommuniziert die Stadt diese Entscheidung entsprechend, kann diese positive Auswirkungen auf den Tourismus haben, sowie private Eigentümer und Betriebe ebenfalls dazu motivieren, auf alternative Fahrzeugantriebe zu setzen. Insbesondere durch diese mögliche Hebelwirkung welche durch ein deutlich kommuniziertes Signal möglich ist, kann mehr erreicht werden, als durch die Umstellung der eigenen Fahrzeuge selbst. 
  • Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, müssen die CO2-Emissionen u.a. aus der Energieerzeugung und -nutzung bis 2035 Null erreichen. Heute und zukünftig  zu beschaffende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die Diesel und Benzin nutzen, machen bei einer Nutzungsdauer von bis zu 20 Jahren (je nach jährlicher Laufzeit) diese dringend erforderliche Zielerreichung unmöglich.
  • Der Einsatz von Benzin und Diesel im Verkehr ist in der Stadt Schmallenberg gemäß Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz (Juni 2020) für rund 30% der CO2-Emissionen verantwortlich.
  • Es stehen mittlerweile für PKW und Nutzfahrzeuge (Transporter) und z.T. für Geräte der Kommunaltechnik alternative Antriebe (i.d.R. Elektroantriebe) zur Verfügung, auch mit Allradantrieben etc. zur Verfügung.
  • Bereits im IKKK aus dem Jahr 2008 (Seite 21) hat sich die Stadt Schmallenberg dem Ziel verpflichtet „Weniger CO2 bei öffentlichen Fahrzeugen“ zu emittieren. „Die Stadt stellt Ihre kommunale Fahrzeugflotte schrittweise auf moderne Antriebstechnik mit geringer CO2-Emission um, z.B. Hybridantrieb, Elektrofahrzeuge oder Nutzung von Planzenöl“ heißt es dort. 
  • Reduktion von Feinstaub-, Stickoxid- und Lärmemissionen, dadurch Attraktivitätssteigerung des Standortes Schmallenberg.
  • Durch aktuell sehr attraktiven Förderbedingungen (9.000 € Zuschuss) ist i.d.R. nicht oder je nach Fahrzeug nur mit geringfügig höheren Investitionen zu rechnen
    (siehe BAFA – Elektromobilität) die durch geringere Betriebskosten (Treibstoffe und Steuern, Wartung) mehr als ausgeglichen werden können.

Der seit dem 1.1.2021 geltende CO2-Preis von 25 €/t wird bis 2025 auf min. 55 €/t steigen und damit die Treibstoffkosten der Stadt Schmallenberg erhöhen. Die Lebenszykluskosten von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben werden deshalb niedriger ausfallen als bei einem weiteren Einsatz von Diesel- und Benzinantrieben. Nachhaltiges  Wirtschaften ist also ein deutliches Argument für den Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe, insbesondere wenn die Stadt auf den eigenen Gebäuden auch weitere Photovoltaikanlagen für den Verbrauch im Gebäude und durch die Fahrzeuge errichtet.

 

Schmallenberg, 26. April 2021

Betr.: Antrag zur Vermeidung fossiler Energieträger bei Sanierungen städtischer Gebäude

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auch im Hinblick auf die Teilnahme an der Klimakampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ möge die Stadtvertretung folgende Grundsatzentscheidung treffen: 

„In den Gebäuden der Stadt Schmallenberg soll bei Sanierungen der Wärmeerzeugung ab sofort weder der Energieträger Erdgas, Flüssiggas noch Heizöl zum Einsatz kommen. Es sind grundsätzlich alternative Heizsysteme einzusetzen, die möglichst geringe CO2-Emissionen zur Folge haben.“ 

Begründung: 

  • Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, müssen die CO2-Emissionen u.a. aus der Energieerzeugung und -nutzung bis 2035 Null erreichen. Heute und zukünftig  zu sanierende Wärmeerzeugungsanlagen, die fossile Energieträger nutzen, machen, bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren und mehr, diese dringend erforderliche Zielerreichung unmöglich.
  • Der Einsatz von Erdgas, Flüssiggas und Heizöl im Gebäudebereich ist in der Stadt Schmallenberg gemäß Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz (Juni 2020) für rund 36% der CO2-Emissionen verantwortlich.
  • In der Stadt Schmallenberg liegt der Anteil der fossilen Wärmeerzeugung immer noch bei über 80% (siehe o.g. Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz)
  • Es stehen alternative, mit Holz und Strom aus erneuerbaren Energien für Wärmepumpen, auch regionale Energieträger zur Verfügung, die neben einer Reduktion von CO2-Emissionen auch den Vorteil aufweisen, dass die Wertschöpfung hier vor Ort intensiviert wird und damit Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden, sowie Finanzkraft in der Region bleibt.
  • Jede Kommune sollte Ihrer auch gesetzlich verankerten Vorbildfunktion gerecht werden. Kommuniziert die Stadt diese Entscheidung entsprechend, kann diese positive Auswirkungen auf den Tourismus haben, sowie private Eigentümer und Betriebe ebenfalls dazu motivieren, auf erneuerbare Energieträger zu setzen (mögliche Hebelwirkung durch ein deutlich kommuniziertes Signal).
  • Durch aktuell sehr attraktive Förderbedingungen (bis zu 45% Zuschuss) ist i.d.R. nicht oder je nach Lösung nur mit geringfügig höheren Investitionen zu rechnen
    (z.B.: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BAFA – Sanierung Nichtwohngebäude).

Der seit dem 1.1.2021 geltende CO2-Preis von 25 €/t wird bis 2025 auf mindestens 55 €/t steigen und damit die Energiekosten der Stadt Schmallenberg deutlich erhöhen. Die Lebenszykluskosten von Wärmeversorgungsanlagen werden deshalb und aufgrund der aktuell sehr guten Förderbedingungen bei Einsatz von erneuerbaren Energieträgern immer tiefer ausfallen als beim Einsatz von fossilen Energieträgern. Nachhaltiges  Wirtschaften ist also ein deutliches Argument für den Einsatz erneuerbarer Energieträger.

 

Schmallenberg, 21. Juni 2021

Betr.: Neubau Parkplatz „Rupers Kamp“ / Ergänzungsantrag zur Vorlage X/216

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, in das beschriebene Bauprogramm der Vorlage X/216 zusätzlich aufzunehmen:

Alle Stellplätze sollen überdacht als Solar-Carports eingerichtet und mit Ladepunkten für E-Fahrzeuge ausgerüstet werden.

Begründung:

Die bisher im Bauprogramm beschriebenen versiegelten Parkplatzflächen sind danach ökologisch wertlos.

Andererseits besteht beim Ausbau erneuerbarer Energien Knappheit an geeigneten akzeptierten Flächen ohne Nutzungskollisionen. Die versiegelten Flächen eines Parkplatzes zur Energieerzeugung und für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu nutzen, ist daher sinnvoll, insbesondere als Unterstützung der Energie- und Mobilitätswende.

Zusätzliche Vorteile der Überdachung ergeben sich aus dem Schutz der Fahrzeuge z.B. vor Hitze und Schnee. Auch Fahrräder können dort vor Witterung geschützt abgestellt werden.

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