Diesen Eindruck hatte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Meyer, nach der letzten Sitzung des Hauptausschusses. Er hofft, dass dieses nicht nur dem derzeitigen Zeitgeist und wahltaktischen Gründen geschuldet ist und „freut sich gespannt auf die Vorschläge aus den anderen Fraktionen“.
Die Grünen hatten nämlich im Mai einen Antrag vorgelegt, damit die gesamte Stadtvertretung die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anerkennt. Es seien Möglichkeiten zu beraten, um auch die Ziele des bisher stiefmütterlich behandelten städtischen Klimaschutzkonzeptes (IKKK) in Zukunft sicherzustellen. Meyer schlug ergänzend vor, hierzu eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten.
Schon in der Haushaltsrede im November 2018 wies Meyer darauf hin, dass im Haushalt 2019 keine Mittel für Klima- und Umweltschutz vorgesehen waren, z.B. für die notwendige Personal-Stelle im Klimaschutzmanagement.
Der Hauptausschuss beschloss nun einstimmig, bei künftigen Vorhaben und Auftragsvergaben die Auswirkungen auf den Klimaschutz darzustellen. Eine Arbeitsgruppe wird im bestehenden Gremium des „Energiebeirates“ die Maßnahmen begleiten. Regelmäßig werden demnächst in öffentlichen Berichten die Maßnahmen aufgeführt, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Meyer: „Ich hoffe, dass auch alle dann noch zusammenstehen, wenn einige notwendige Klimaschutzmaßnahmen nicht allen vor Ort gefallen!“
Antrag zur Tagesordnung
Die nachfolgend genannten Anträge mögen im Anschluss an die Einwohnerfragestunde als TOP 2 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit auch aktuell eingehende/vorliegende Anträge zum Klima- und Umweltschutz in das anschließend beantragte Verfahren einbezogen werden können.
- Der bestehende „Energiebeirat“ wird umbenannt in „Energie- und Klimabeirat“. Wie bisher sollen dort alle Fraktionen und die Verwaltung vertreten sein.
Begründung:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 einstimmig
beschlossen, dass der Energiebeirat die Aufgabe bekommt, die Auswirkungen der
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu begleiten. Diese
zusätzliche Aufgabe sollte aus der Bezeichnung des Gremiums ersichtlich sein.
- Die Stadtvertretung möge beschließen, dass eingehende Anträge im Zusammenhang mit Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz zur weiteren Bearbeitung zunächst dem Klima- und Energiebeirat vorgelegt und erst dann wie bisher zur Beratung in die Fraktionen bzw. zur Aufarbeitung in die Verwaltung verwiesen werden.
Begründung:
Der Klima- und Umweltschutz sollte ein gemeinsames Projekt aller im Rat vertretenen Fraktionen sein. Diese Absicht wurde durch den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses am 9. Juli 2019 bekräftigt.
Durch die Vorberatung kann vermieden werden, dass zweckdienliche Beiträge und Vorschläge einzelner Fraktionen z.B. wegen geringer Unstimmigkeiten oder politischer Konkurrenzen unberücksichtigt bleiben.
Mit diesem Verfahren sind die Fraktionen bzw. die Verwaltung bereits im Vorfeld imstande, gemeinsam Anträge zu ergänzen, zu verändern oder zusammenzuführen. Damit können künftige Maßnahmen als gemeinsames Projekt wirkungsvoller konkretisiert werden, z.B. als fraktionsübergreifende Anträge an den Rat.
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